Wir übernehmen für Sie:
- Serienfahrten zur Dialyse
- Strahlen- oder Chemotherapie
- Fahrten zu oder von Ihrer ambulanten Behandlung
- Entlassungsfahrten vom Krankenhaus nach Hause
- Entlassungsfahrten zur anschließenden Behandlung in der Reha - Klinik usw.
von Köln oder nach Köln.
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft
Ihre gesetzliche Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft kann einen Teil oder Ihre Gesamtkosten übernehmen.
Wir können für Sie die Fahrtkosten dem Kostenträger in Rechnung stellen.
Sie brauchen dazu:
- Eine Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse.
- Einen Schwerbehindertenausweis mit den Buchstaben aG, BI, H. Versicherte der Pflegestufen II und III haben einen Anspruch auf die Kostenübernahme.
- Eine ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung mit Taxi oder Mietwagen erhalten Sie von Ihrem Arzt.
Ihre Zuzahlung von 10% des Fahrpreises, mindestens 5,- €, höchstens 10,- €.
Bei Vorlage Ihres Befreiungsausweis sind Sie von dieser Zuzahlung befreit.
- Arbeits- oder Arbeitswegeunfällen werden von uns direkt mit den jeweiligen Berufsgenossenschaften abgerechnet. z.B. zu einer stationären Behandlung ,ambulanten Operation oder zur Reha-Klinik.
Hier ist keine Zuzahlung zu leisten.
Haben Sie noch Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an!